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News
27.06.2024

Bundeskabinett beschließt Eckpunkte einer Carbon Management Strategie (CMS) und Gesetzentwurf zur Novelle des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG)

Der Entwurf der Carbon Management Strategie (CMS) und des neuen Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen wesentliche Hürden für die Anwendung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilisation) und den Aufbau einer CO2-Transportinfra-struktur in Deutschland beseitigen.

Am 29. Mai 2024 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte der lang erwarteten CMS und den darauf basierenden Entwurf zur Änderung des KSpTG beschlossen. Demnach sollen die Anwendung von CCS/CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglicht werden.

Folgende wichtige Änderungen gegenüber den Entwürfen der CMS und des KSpTG von Ende Februar 2024 haben sich ergeben:

Anwendungsbereich von CCS

  • Die Anwendung von CCS wurde weiter konkretisiert: Neben den Kohlekraftwerken ist nun auch für Kohle-Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen der Transport und die Speicherung von CO2 untersagt
  • Dieses gilt nicht für jene Mengen, die künftig aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach oder durch Deutschland transportiert werden
  • Aus der Verwendung von Erdgas oder Biomasse entstehende CO2-Emissionen erhalten dagegen den vollen Zugang zu CO2- Leitungen und -Speichern

CO2-Speicherung im Meeresboden

  • Die Speicherung von CO2 wurde ebenfalls weiter konkretisiert: Die CO2-Speicherung bleibt auf den Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und den Festlandsockel beschränkt
  • Meeresschutzgebiete dürfen nicht beeinträchtigt werden
  • Neu aufgenommen in dem Gesetzentwurf wurde eine Untersagung der Injektion von CO2 nicht nur innerhalb der genannten Gebiete, sondern auch in einer Pufferzone von 8 km darum herum

   CO2-Speicherung an Land

  • Nach wie vor ist eine dauerhafte CO2-Speicherung auf dem deutschen Festland im KSpTG nicht vorgesehen
  • Aufgrund von Rückmeldungen seitens des bbs, weiterer Verbände und der Länder wurde aber eine Opt-in-Klausel für die Onshore-Speicherung von CO2 in den KSpTG-Entwurf aufgenommen
  • Einzelne Bundesländer können über die Offshore-Speicherung hinaus auf ihrem jeweiligen Landesgebiet auch eine Onshore-Speicherung zulassen
  • Zu Forschungszwecken ist eine Onshore-Speicherung bundesweit möglich

CO2-Export

  • Zur Ermöglichung des Transports abgeschiedener CO2-Mengen ins EU-Ausland steht noch die vorzeitige Anwendung von Teilen des internationalen London-Protokolls aus
  • Hier ist das Umweltministerium in der Verantwortung
  • Das BMWK hat kürzlich in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Bundesregierung die Änderung des London-Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Exports zwecks Offshore-Speicherung ratifizieren und notwendige Änderungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz vornehmen wird, der genaue Zeitplan wurde noch nicht festgelegt

CO2-Leitungen auf Werksgeländen

  • CO2-Leitungen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, sollen in Zukunft von der Pflicht zur Durchführung eines Planstellungsverfahrens befreit werden, sofern sie einer Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften (z. B. immissionsschutzrechtlich) unterliegen

Mit den Beschlüssen zur CMS und zum KSpTG macht das Bundeskabinett nun den Weg frei für CCS in Deutschland. Vor allem die Aufnahme der Opt-in-Regelung für die CO2-Speicherung an Land und die Befreiung von der Planstellungspflicht für CO2-Leitungen auf Werksgeländen ist als positiv anzusehen.

Der Kabinettsbeschluss zum KSpTG geht nun in das parlamentarische Verfahren. Das BMWK strebt eine Verabschiedung bis zur Sommerpause an. Parallel soll die ausführliche CMS finalisiert und zeitnah veröffentlicht werden.